04.02.2014

EEG – Novelle: Auswirkungen auf eigengenutzten BHKW – Strom

 

Für BHKW – Anlagen, die bis zum 31.07.2014 umgesetzt werden, gilt Bestandsschutz.
Blockheizkraftwerk
Die neue Bundesregierung hat beschlossen, dass auch der eigengenutzte Strom, erzeugt durch ein Blockheizkraftwerk, an der Grundfinanzierung der EEG beteiligt wird. Der bisherige Eigenstromprivileg mit 100% Befreiung an der EEG-Umlage wird auf 30% abgeschwächt. BHKW – Anlagen, die bis zum 31.07.2014 in Betrieb genommen werden sind von dieser Maßnahme ausgenommen und es wird die Begünstigung der EEG – Umlage von 5,28 Cent je Kilowattstunde aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben.